Norm: JN §94 Abs2 JN § 94 heute JN § 94 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ein Strafverfahren ist kein „Hauptprozess“ im Sinne des § 94 Abs 2 JN. Ein Strafverfahren ist kein „Hauptprozess“ im Sinne des Paragraph 94, Absatz 2, JN. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß § 94 Abs. 2 JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987). Entscheidungstexte 7 Ra 77/03z Entscheidungstext OLG Wien 22.09.2003 7 ... mehr lesen...
Norm: JN §94 Abs2 GGG §16 Z1 lita JN § 94 heute JN § 94 gültig ab 01.01.1898 GGG Art. 1 § 16 heute GGG Art. 1 § 16 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt restliches Honorar für seine rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten im Verfahren des ASG Wien 8 Cga 51/96v in der Höhe von S 2.641 sA. Die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes gründet er auf § 94 Abs 2 JN. Der Kläger begehrt restliches Honorar für seine rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten im Verfahren des ASG Wien 8 Cga 51/96v in der Höhe von S 2.641 sA. Die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes gründet er auf Parag... mehr lesen...
Norm: JN §94 Abs2 JN § 94 heute JN § 94 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Diese Bestimmung ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar.
Entscheidungstexte 9 ObA 89/97x Entscheidungstext OGH 30.04.1997 9 ObA 89... mehr lesen...
In der Klage begehrte der Kläger von den Beklagten für die rechtsfreundliche Vertretung in mehreren beim Bezirksgericht Steyr durchgeführten Prozessen den Betrag von 2658 S 08 g. Außerdem begehrte er die Bezahlung eines Betrages von 3741 S 92 g mit der Begründung: , er habe diesen Betrag über Ersuchen der Beklagten zur Abwendung der gegen sie geführten Exekution wegen der dem Gegner zuerkannten Prozeßkosten an dessen Vertreter ausgelegt. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Prozeßger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014 JN §94 Abs2 ZPO §42 Abs2 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 JN § 94 heute JN § 94 gültig ab 01.01.1898 Z... mehr lesen...