Norm
JN §94 Abs2Rechtssatz
Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß § 94 Abs. 2 JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987).Die Pauschalgebührenbefreiung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt auch im Rahmen der Zuständigkeit gemäß Paragraph 94, Absatz 2, JN. Entscheidend ist das Verfahren, in dem die jeweiligen Gebühren rechtlich zu beurteiltende Antrag behandelt wird. Die Anmerkungen zu den einzelnen TP im GGG stehen im Gesetzesanhang (VwGH 8.2.1990, Zl. 89/16/002; VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0100; AnwBl. 1991 Nr. 3987).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000590Im RIS seit
28.11.2011Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011