Begründung: Der Antragsteller ist Aktionär der D***** Holding AG (künftig: Gesellschaft) mit dem Sitz in W***** und an deren Grundkapital mit 10 % beteiligt. In der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. 11. 2005 wurden Univ. Prof. Dr. Fredmund M*****, Dr. Günther T***** und Peter G***** gegen die Stimme des Antragstellers für die höchstzulässige Dauer wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Diese Aufsichtsratsmitglieder waren zum Zeit... mehr lesen...
Begründung: In den Aufsichtsrat der aufsichtsratspflichtigen Familiengesellschaft bmH ist die Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrates gemäß § 110 ArbVG entsandt. In den Aufsichtsrat der aufsichtsratspflichtigen Familiengesellschaft bmH ist die Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrates gemäß Paragraph 110, ArbVG entsandt. Der von der Gesellschaft zur Prüfung des zum 31. Januar 1990 erstellten Jahresabschlusses bestellte Wirtschaftsprüfer erstattete seinen Prüfungsbericht. Am 20. S... mehr lesen...
Norm: AktG §14 GmbHG §102 JN idF BGBl 1991/10 §7a Abs3 AktG § 14 heute AktG § 14 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 14 gültig von 01.01.1966 bis 31.07.2009 GmbHG § 102 heute ... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mi... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Standesamt L geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, dessen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit der Ehescheidungsklageverband die Klägerin das Begehren auf Be... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs1 JN §7a Abs3 JN §7a Abs4 JN §104 JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 JN § 7a h... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3 JN §49 Abs2 Z2a JN § 7a heute JN § 7a gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 7a gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 7a gültig von 01.01.2002 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs3 JN §49 Abs2 Z2a ZPO §227 II JN § 7a heute JN § 7a gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 7a gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 7a gültig von 01.01.20... mehr lesen...