Entscheidungen zu § 72 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1975/4/8 5Ob43/75

Norm: 4.DVEheG §17EntmO §12EntmO §13JN §71JN §72JN §73JN §76 IJN §76aJN §76bJWG §17 Abs4RatenG §12 Abs1
Rechtssatz: 1.) Spätestens seit dem Gesetz über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (§§ 76 a, 76 b JN) kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß uneheliche Kinder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben können, der mit dem abgeleiteten Wohnsitz des § 72 JN nicht übereinstimmt. 2.) Wenn eine Zuständigkeitsvorschrift an den ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1975

RS OGH 1963/11/13 6Nd203/63

Norm: JN §29JN §72JN §111
Rechtssatz: Durch die Übersendung der Geburtsanzeige an das nach § 72 JN zuständige Bezirksgericht wurde die Vormundschaftssache bei diesem Gericht rechtmäßigerweise anhängig gemacht. Es bleibt daher gemäß § 29 JN, solange nicht eine Übertragung nach § 111 JN an ein anderes Gericht erfolgt, zur Führung der Vormundschaftssache zuständig. Entscheidungstexte 6 Nd 203/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1963

RS OGH 1961/10/26 6Ob363/61

Norm: 4.DVEheG §17Flüchtlingskonvention KapI Art1 CFlüchtlingskonvention KapII Art12JN §66JN §72JN §109JN §113a
Rechtssatz: Für die Bewilligung der Adoption eines außerehelich staatenlosen im Ausland befindlichen Minderjährigen einer im Inland befindlichen Mutter, auf die Flüchtlingskonvention anzuwenden ist, ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 363/61 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1961

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