Für Abgabenverbindlichkeiten der K.-GesmbH wurden deren Geschäftsführer, die Dritt- und Viertbeschwerdeführer, mit Haftungsbescheiden aus 1984 gemäß § 9 BAO in Anspruch genommen. Die Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind die Kinder der dritt- und viertbeschwerdeführenden Ehegatten. Hinsichtlich ihres Liegenschaftsbesitzes räumten die Dritt- und Viertbeschwerdeführer mit Vereinbarungen aus Juni 1990 ihren Kindern, bei bestimmten Liegenschaften den Kindern und einander wechselseitig... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs1;JN §60 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kommt der Einheitswert nur dann als Streitwert in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist (Hinweis Tschugguel-Pötscher, die Gerichtsgebühren6, 70 f.). Richtet sich das Klagebegehren auf die Duldung einer Exekution (Forderungsexekuti... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin führte zu 10 Cg 10/95d des LG für ZRS Wien Klage gegen zwei beklagte Parteien auf Rückabwicklung eines Liegenschaftskaufes, wobei dieser Streit von der Beschwerdeführerin als Klägerin mit S 1,5 Mio bewertet worden war. Auf Seiten der Beschwerdeführerin trat Franz Berger dem Verfahren als Nebenintervenient bei. Am 10. April ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;JN §60 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausübung eines Aufgriffsrechts verschafft dem Berechtigten noch nicht unmittelbar Eigentum an der davon betroffenen Liegenschaft, sondern vielmehr nur einen obligator... mehr lesen...