RS Vwgh 2000/3/30 97/16/0195

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §15 Abs1;
JN §60 Abs2;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH kommt der Einheitswert nur dann als Streitwert in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist (Hinweis Tschugguel-Pötscher, die Gerichtsgebühren6, 70 f.). Richtet sich das Klagebegehren auf die Duldung einer Exekution (Forderungsexekution) , kann keine Rede davon sein, dass die Liegenschaft selbst das Ziel des Klagebegehrens wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160195.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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