Norm: JN §57 JN § 57 heute JN § 57 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Für die Klage auf Bewilligung der Löschung einer Satzpost in österreichischen Kronen, deren Aufwertung streitig ist, ist als Streitwert nicht der ziffernmäßige Betrag der Forderung, sondern das begründete Interesse de... mehr lesen...