Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Klage vom 15.02.2023 zur Zl. XXXX beim Landesgericht Salzburg begehrte der Kläger und nunmehrige Beschwerdeführer von der Beklagten die Löschung seiner Bildaufnahmen, die auf Facebook veröffentlicht worden seien, samt der mit den Bildaufnahmen verbundenen Tatsachenbehauptungen und Ehrenbeleidigungen. Der Streitwert wurde mit € 47.500, bewertet. Die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG in Höhe von € 1.556, wurde m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Am XXXX .2022 brachte der Beschwerdeführer (BF) im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) beim Landesgericht XXXX eine auf Löschung einer seine Persönlichkeitsrechte verletzenden Veröffentlichung auf Facebook gerichtete Klage gegen einen Beklagten ein. Er bewertete das Klagebegehren mit EUR 46.200. Die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 1.556 wurde durch Abbuchung und Einziehung entrichtet. Das... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) brachte am 30.08.2018 eine Leistungs- und Feststellungsklage beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) zu XXXX gegen zwei beklagte Parteien ein. Dafür entrichtete der BF Pauschalgebühren nach Tarifpost TP 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv € 345,40 (inkl 10% Streitgenossenzuschlag nach § 19a GGG). 1. Der Beschwerdeführer (BF) brachte am 30.08.2018 eine Leistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien brachte der Beschwerdeführer am 25.05.2016 elektronisch eine Klage (Kündigungsanfechtung) ein, mit welcher er folgendes Urteil begehrte: "Die von der Beklagten am 12.05.2016 zum 30.11.2016 ausgesprochene Kündigung des Dienstverhältnisses wird für rechtsunwirksam erklärt." Der Streitwert wurde in der Klage gemäß dem Gerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind klagende Parteien des der Gebührenforderung zugrundeliegenden Verfahrens XXXX des Landesgerichts Ried im Innkreis. Mit der am 17.06.2013 eingebrachten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien das Urteil, die im Verfahren beklagte Partei schuldig zu erkennen, in den Kaufvertrag Beilage ./B, die einen integrierenden Bestandteil des Urteilsspruch bilde, einzuwilli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Herr XXXX räumte mit zwei Vereinbarungen vom 26.6.2009 seiner Ehefrau, der beklagten Partei des Grundverfahrens, das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB hinsichtlich der in seinem Eigentum stehenden Anteile an bestimmten Liegenschaften ein. Der beschwerdeführenden Gesellschaft, einer Bank, standen oder stehen gegen Herrn XXXX auf Grund zweier Wechselzahlungsaufträge des Landesgerichtes S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 19.05.2017 brachte der Beschwerdeführer (BF) am Handelsgericht Wien eine Klage (Zl. XXXX ) ein und bezifferte den Streitwert für die Gebührenbemessung mit EUR 5.000,00. Mittels Gebühreneinzug wurden am 06.06.2017 EUR 299,00 vom Konto seiner Rechtsvertretung abgebucht. Am 21.08.2017 wurden weitere EUR 5.261,00 eingezogen. 1. Am 19.05.2017 brachte der Beschwerdeführer (BF) am Handelsgericht Wien eine Klag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - der zwischenzeitlich verstorben ist - brachte, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, am 12.11.2014 einen Antrag auf Beweissicherung gem. § 384 ff ZPO beim Bezirksgericht XXXX (BG) ein. 1. Der Beschwerdeführer (BF) - der zwischenzeitlich verstorben ist - brachte, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei, am 12.11.2014 einen Antrag auf Beweissicherung gem. Paragraph 384, ff ZPO beim ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 20.09.2013 datierter und am 23.09.2013 eingelangter Eingabe an das Bezirksgericht Krems an der Donau stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen "Antrag zur Einvernahme eines Zeugen zur Sicherung des Beweises gemäß § 384 ZPO". Auf dem Deckblatt dieser Eingabe wurde neben dieser Antragsformulierung sowie der Bezeichnung des Antragstellers und des Antragsgegners "wegen € 150.0... mehr lesen...