Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.12.2012 brachte der Beschwerdeführer (in Folge: BF) am Arbeits- und Sozialgericht Wien (in Folge: ASG) eine Klage (Zl. XXXX) ein und begehrte er, es möge festgestellt werden, dass das Dienstverhältnis ungeachtet der ausgesprochenen Entlassung aufrecht sei, in eventu möge eine gegen ihn ausgesprochene Entlassung für rechtsunwirksam erklärt werden. In der Tagsatzung vom 07.11.2014 dehnte der BF das Klagebegehren um das Eventualbegehre... mehr lesen...