Entscheidungen zu § 54 JN

Verwaltungsgerichtshof

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2018/1/25 Ra 2017/16/0169

1 Mit Urteil vom 9. August 2016 hatte das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem Leistungs- und Feststellungsbegehren von elf (ehemaligen) Arbeitnehmern der mitbeteiligten Partei stattgegeben, die Mitbeteiligte zur Zahlung von insgesamt EUR 37.486,40 verpflichtet und zugunsten der einzelnen Kläger die Maßgeblichkeit eines Pensionsplanes für die Berechnung der Dienstzeit und die Ansprüche auf jeweils unterschiedlich hohe, 14 mal jährlich zahlbare Betriebspensionen festgestellt. Gegen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/13 2003/16/0513

Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 11. Dezember 2001 wurde der beklagte Beschwerdeführer verpflichtet, der klagenden Partei binnen 14 Tagen S 1,000.000,-- samt näher bezeichneten Zinsen zu bezahlen und die Prozesskosten zu ersetzen. Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer am 15. Februar 2002 zur Gänze Berufung. Mit Teilurteil vom 18. November 2002 gab das Oberlandesgericht Linz in der Hauptsache nicht, jedoch in Ansehung von Zinsen und Kosten der Berufung zum Teil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.05.2004

RS Vwgh 2004/5/13 2003/16/0513

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54;
Rechtssatz: Besteht der in der Klage bezeichnete Streitgegenstand in einem Geldbetrag, so bestimmt ausschließlich die begehrte Geldsumme (ohne Nebenforderungen) den Streitwert und gibt keinen Raum für eine abweichende Bewertung durch den Kläger (Hinweis Gitschthaler in Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/21 97/16/0360

Die Beschwerdeführer begehrten mit ihrer zu 8 Cg 61/93v beim Landesgericht Leoben protokollierten Klage gegen eine Aktiengesellschaft bestimmte bei der 7. ordentlichten Hauptversammlung dieser Aktiengesellschaft gefasste Beschlüsse für nichtig zu erklären. Sie gaben in ihrer Klage den Streitwert wie folgt an: "nach GGG nach RATG S 3,012.500,--". In einem vorbereiteten Schriftsatz bemängelte die Beklagte die Streitwertfestlegung durch die Kläger. Bezüglich des Hauptversammlungsbeschlus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.2000

RS Vwgh 2000/12/21 97/16/0360

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §17;JN §54;
Rechtssatz: Wenn sich gem § 14 GGG iVm den §§ 54 bis 60 JN die Bemessungsgrundlage ermitteln lässt, bleibt für die Anwendung des § 17 GGG kein Raum (Hinweis E 12. Juli 1990, 89/16/0150). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997160360.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/28 97/16/0212

Der Beschwerdeführer war Kläger im Verfahren 15 C 582/94m vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Er hatte von der dortigen Beklagten eine Eigentumswohnung und erlegte den Kaufpreis von S 1,323.000,-- treuhändig gekauft. Zufolge Verzuges erklärte er den Rücktritt vom Vertrag und begehrte in seiner Klage wegen "Zustimmung zur Ausfolgung eines Treuhandbetrages Streitwert S 100.000,-- s.A." folgendes Urteil:      "Die beklagte Partei ist schuldig, der Ausfolgung des bei Rechtsanwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2000

RS Vwgh 2000/9/28 97/16/0212

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54;JN §56;
Rechtssatz: Klagebegehren, die auf Leistung eines bestimmten Geldbetrages lauten, sind mit diesem Betrag zu bewerten (Hinweis Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen1I, 340, zu § 54 JN). Nach § 56 Abs 1 JN bestimmt der Betrag der Lösungsbefugnis oder des Alternativbegehrens den Streitwert. Nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/6 93/16/0091

Vor dem Bezirksgericht Wels wurde am 12. Februar 1993 folgendes auszugsweise wiedergegebene Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erscheinen bei Gericht zum Vergleichsversuch bewerten gem. § 56 Abs. 2 JN und § 14 GGG den auf Feststellung gerichteten Streitgegenstand mit S 10.000,-- und bringen vor, daß sie mündlich, sohin ohne Einhaltung der vom GmbH-Gesetz geforderten Form, einen GmbH-Anteilsabtretungsvertrag abgeschlossen hätten. Zur Bereinigung von allfälligen Streitigkeiten übe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.10.1994

RS Vwgh 1994/10/6 93/16/0091

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §54;JN §56 Abs2;ZPO §228;ZPO §433;
Rechtssatz: Zu den nicht in Geldwert ausgedrückten Streitgegenständen zählen vor allem Feststellungsbegehren, ausgenommen aber Klagen auf Feststellung des Bestehens einer ziffernmäßig bestimmten Forderung (Hinweis: Fasching, Lehrbuch des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.10.1994

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten