Die Kläger brachten mit ihrer am 2.11.2007 gegen die Beklagte, eine schweizerische Aktiengesellschaft, gerichteten Klage vor, sie hätten als Konsumenten bei der beklagten Partei als Reiseveranstalterin eine Pauschalreise gebucht. Die beklagte Partei sei Unternehmer, eine Kapitalgesellschaft nach schweizerischem Recht, die Pauschalreisen verkaufe und organisiere. Sie sei zu 100 % Gesellschafter und Eigentümer der M***** (Austria) GmbH mit Sitz in Wien und der Anschrift *****. Die Stam... mehr lesen...
Norm: JN §51 Abs1 Z1JN §52 Abs1
Rechtssatz: Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit für Klagen gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer auch dann, wenn die beklagte Partei nicht im österreichischen Firmenbuch, sondern in ausländischen Büchern bzw. Handelsregistern, eingetragen ist. Entscheidungstexte 35 R 442/07w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 05.12.2007 35 R 442/... mehr lesen...