Norm: JN §51 Abs1 Z1JN §52 Abs1
Rechtssatz: Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit für Klagen gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer auch dann, wenn die beklagte Partei nicht im österreichischen Firmenbuch, sondern in ausländischen Büchern bzw. Handelsregistern, eingetragen ist. Entscheidungstexte 35 R 442/07w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 05.12.2007 35 R 442/... mehr lesen...