Norm
JN §51 Abs1 Z1Rechtssatz
Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit für Klagen gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer auch dann, wenn die beklagte Partei nicht im österreichischen Firmenbuch, sondern in ausländischen Büchern bzw. Handelsregistern, eingetragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000135Dokumentnummer
JJR_20071205_LG00003_03500R00442_07W0000_001