RS OGH 2007/12/5 35R442/07w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.2007
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Norm

JN §51 Abs1 Z1
JN §52 Abs1

Rechtssatz

Zuständigkeit der Kausalgerichtsbarkeit für Klagen gegen einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer auch dann, wenn die beklagte Partei nicht im österreichischen Firmenbuch, sondern in ausländischen Büchern bzw. Handelsregistern, eingetragen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000135

Dokumentnummer

JJR_20071205_LG00003_03500R00442_07W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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