Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Delegierung auf Antrag kann nach § 31 Abs. 1 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgen. Zweckmäßig ist eine Delegierung immer dann, wenn mindestens eine der Parteien und die überwiegende Anzahl der Zeugen im Sprengel eines anderen Gerichtes wohnen (EvBl. 1966/380 uva; Fasching I 232). In einem solchen Fall erscheint die Beachtung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bedeutsamer als die Einhaltung der örtlichen Zus... mehr lesen...
Norm: EO §69 Abs2 und 3 EO §74 Abs1 JN §36 EO § 69 heute EO § 69 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 69 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 69 gültig von 01.10.1995... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Linz, welches für die vorliegende Fahrnisexekution als Exekutionsgericht einzuschreiten hat, ersuchte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, dem Vertreter der betreibenden Partei Akteneinsicht zu gewähren. Dieser nahm die Akteneinsicht vor und verzeichnete hiefür Kosten. Rechtliche Beurteilung Das Bezirksgericht Linz ersuchte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien um die Bestimmung dieser Kosten. Dieses lehnte die Bestimmung... mehr lesen...
Norm: JN §31 I JN §36 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 36 heute ... mehr lesen...