Norm: JN §31 Abs1 IJN §31 Abs2 I
Rechtssatz: Delegierung eines Verfahrens über den Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hatte, weil ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen, welcher zweckmäßigerweise vom Gericht des Unfallsortes zu bestellen ist, von beiden Parteien beantragt wurde. Entsche... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXII Z6JN §31 Abs2SV - ÜG §93 ff
Rechtssatz: Der OGH ist nicht zuständig zur Delegation eines Schiedsgerichtes der Sozialversicherung, weil nach dem SV - ÜG nur die Vorschriften der ZPO subsidiär anzuwenden sind, nicht aber die der JN; vielmehr ist aus § 9 der Schiedsgerichtesverordnung (Vdg v 23.10.1947, BGBl Nr 18/48) zu folgern, daß die Entscheidung über Zuständigkeitsfragen nicht den ordentlichen Gerichten, sondern dem BMS vor... mehr lesen...
Zwei Versicherte hatten beim Obersten Gerichtshof die Delegierung eines örtlich nicht zuständigen Schiedsgerichtes der Sozialversicherung beantragt. Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung über die Delegierungsantrag abgelehnt. Rechtliche Beurteilung Begründung: Da die Schiedsgerichte der Sozialversicherung nicht zu den ordentlichen Gerichten zu zählen sind, könnte die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes zur Entscheidung über den vorliegenden Delegi... mehr lesen...