Entscheidungen zu § 117 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/4/30 1Ob235/01t

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Entscheidung | OGH | 30.04.2002

RS OGH 1981/7/9 7Nd509/81, 1Ob235/01t

Norm: JN §37JN §117
Rechtssatz: 1. "Realakte" im Sinne des § 117 JN sind nur Liegenschaften betreffende außerstreitige Gerichtshandlungen auf Grund selbständiger Anträge. Soll eine Inventur und eine Schätzung im Zuge eines anderen außerstreitigen Verfahrens vorgenommen werden, bleibt für Anordnung von Inventur und Schätzung das für dieses Verfahren zuständige Gericht zuständig. Nur für die Durchführung der Inventur und Schätzung ist das nach § ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1981

RS OGH 1968/11/5 4Nd515/68, 5Ob233/18b

Norm: ABGB §836 BJN §117
Rechtssatz: Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind. Entscheidungstexte 4 Nd 515/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1968

RS OGH 1961/4/19 5Nd30/61, 5Ob233/18b

Norm: JN §117
Rechtssatz: Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind (vgl Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen I S 553 Anmerkung 2). Entscheidungstexte 5 Nd 30/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Nd 30/61 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1961

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