Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Arbeitsmarktservice St. Pölten (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 24.03.2016 gem. § 25 Abs. 2 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) iVm § 2 Abs. 1 AMPFG (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei zur Zahlung eines Sonderbetrages zur Arbeitslosenversicherung in der Höhe von € 300,74 verpflichtet werde. 1. Das Arbeitsmarktservice St. Pölten (belangte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 25.1.2016 um 10:30 Uhr sei Herr XXXX bei Tätigkeiten als Dachdecker für die Firma 1. Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 25.1.2016 um 10:30 Uhr sei Herr römisch 40 bei Tätigkeiten als Dachdecker für die Firma XXXX an der Adresse XXXX , betreten worden. Mit Schreiben vom 27.01.2016, GZ. FA-GZ: 051/10059/4316, der Finanzpolizei an die regio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Finanzamtes XXXX , XXXX (Finanzpolizei), vom 03.04.2014 wurde dem Arbeitsmarktservice XXXX mitgeteilt, dass Frau XXXX am 16.01.2014 im Zuge einer Kontrolle durch die Organe der Finanzpolizei bei Küchenarbeiten für die Firma der Beschwerdeführerin angetroffen worden sei. Frau XXXX sei zu diesem Zeitpunkt im Arbeitslosengeldbezug gestanden und habe die Tätigkeit im Betrieb der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Anlässlich einer finanzpolizeilichen Kontrolle für das Finanzamt XXXX am XXXX um23:40Uhr wurde Herr XXXX (im folgenden KK), XXXX, bei Tätigkeiten für die Firma XXXX im Gastronomiebetrieb "XXXX" angetroffen. Laut seinen eigenen Angaben im Personenblatt der Finanzpolizei war er für den Prostitutionsschutz - Kontrolle von Ausweisen zuständig, und erhielt Essen und Trinken und es wurde ihm die Unterkunft sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 13.03.2015 seien XXXX, XXXX und XXXX bei Tätigkeiten ( Dachstuhlarbeiten) für die Firma XXXX an der Adresse XXXX , XXXX, betreten worden. Mit Schreiben vom 26.03.2015, GZ. FA-GZ: 067/10169/24/9115, der Finanzpolizei an die regionale Geschäftsstelle des AMS Feldbach und AMS Mureck (im Folgenden: die belangte Behörde) wurde der durch das Team 91 der Finanzpo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 13.03.2015 seien XXXX, XXXX und XXXX bei Tätigkeiten ( Dachstuhlarbeiten) für die Firma XXXX an der Adresse XXXX , XXXX, betreten worden. Mit Schreiben vom 26.03.2015, GZ. FA-GZ: 067/10169/24/9115, der Finanzpolizei an die regionale Geschäftsstelle des AMS Feldbach und AMS Mureck (im Folgenden: die belangte Behörde) wurde der durch das Team 91 der Finanzpo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 13.03.2015 seien XXXX, XXXX und XXXX bei Tätigkeiten ( Dachstuhlarbeiten) für die Firma XXXX an der Adresse XXXX , XXXX, betreten worden. Mit Schreiben vom 26.03.2015, GZ. FA-GZ: 067/10169/24/9115, der Finanzpolizei an die regionale Geschäftsstelle des AMS Feldbach und AMS Mureck (im Folgenden: die belangte Behörde) wurde der durch das Team 91 der Finanzpo... mehr lesen...