Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für die Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe) an einem näher bezeichneten Standort in H entzogen. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit25/04 Sonstiges Strafprozessrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb; GewO 1994 §13 Abs1 Z2; GewO 1994 §87 Abs1 Z1;JGG;TilgG 1972 §3 Abs1; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 G... mehr lesen...