Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehu... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §27 Abs2JGG 1961 §27 Abs4 StPO §292 StPO § 292 heute StPO § 292 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 292 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.1993
Rechtssatz:
Wird der Beschuß ü... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §6JGG 1961 §27 Abs3JGG 1961 §27 Abs4
Rechtssatz:
Das nach § 27 Abs 4 JGG 1961 zuständige Gericht hat auch dann über die Verpflichtung zum Kostenersatz nach § 6 JGG 1961 zu entscheiden, wenn über den unter der väterlichen Gewalt stehenden Zögling ein P-Akt geführt wird. Das nach Paragraph 27, Absatz 4, JGG 1961 zuständige Gericht hat auch dann über die Verpflichtung zum Kostenersatz nach Paragraph 6, JGG 1961 zu entsche... mehr lesen...