Entscheidungen zu § 27 Abs. 3 JGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1963/2/6 6Nd20/63

Norm: JGG 1961 §6JGG 1961 §27 Abs3JGG 1961 §27 Abs4
Rechtssatz: Das nach § 27 Abs 4 JGG 1961 zuständige Gericht hat auch dann über die Verpflichtung zum Kostenersatz nach § 6 JGG 1961 zu entscheiden, wenn über den unter der väterlichen Gewalt stehenden Zögling ein P-Akt geführt wird. Das nach Paragraph 27, Absatz 4, JGG 1961 zuständige Gericht hat auch dann über die Verpflichtung zum Kostenersatz nach Paragraph 6, JGG 1961 zu entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1963

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