Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: „Sehr geehrter Herr J., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank B. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die ... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrte Frau Mag. M., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 01.01.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: Di... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrter Herr N., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift Ne.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie waren Mitglied des Board of Directors der in J. registrierten Me. Limited (Me.), C-Street, H. J., Channel Islands. Die Me. hat Aktien begeben. Auf Grundlage der Aktien wurden Zertifikate ausgegeben, die unter der ISIN AT000066 zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen sind. Sie haben in Ihrer Funktion... mehr lesen...