Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Antrag der Berufungswerberin vom 06.11.2008 auf Mitteilung von Umweltinformationen abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass einerseits das begehrte Gutachten hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen dem beabsichtigten Gesteinsabbau und dem erforderlichen Schutz der im geplanten Schongebiet liegenden Wassergewinnungen noch nicht vorliege, anderseits aber einer Veröffentlichung dieses Gutachtens ohnedies die Mitteilungsschr... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: UIG §6 Abs1 Z4 UIG § 6 heute UIG § 6 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2018 UIG § 6 gültig von 04.08.2015 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2015 UIG § ... mehr lesen...