Norm: AußStrG §72 Abs1AußStrG §78 BAußStrG §128
Rechtssatz: Die Erledigung des Abhandlungsverfahrens gem § 72 Abs 1 AußStrG schließt grundsätzlich die Bestellung eines Verlassenschaftskurators nach den §§ 78, 128 AußStrG aus. Entscheidungstexte 5 Ob 306/74 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 5 Ob 306/74 7 Ob 756/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AuffOG allgAußStrG §72 Abs1
Rechtssatz: Rückstellungsansprüche, die auf eine Sammelstelle übergegangen sind oder deren Geltendmachung nach § 3 Abs 3 AuffOG (Fassung 1958) einer weiteren gesetzlichen Regelung vorbehalten bleibt, bilden kein Nachlassvermögen. Die Verlassenschaft kann trotz Abgabe einer Erbserklärung armutshalber abgetan werden. Entscheidungstexte 6 Ob 84/59 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §547ABGB §1116aAußStrG §72 Abs1MG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Die Mietrechte gehen als Teil des Nachlasses auf die Erben über. Es stehen die Gläubiger des Erblassers, also auch dessen Vermieter, der hereditas iacens gegenüber, wenn der Bericht über die Todfallsaufnahme gemäß § 72 Abs 1 AußStrG erledigt wurde. Allerding ist in diesem Zusammenhang auf das Eintrittsrecht nach § 19 Abs 2 Z 11 MG Rücksicht zu nehmen. ... mehr lesen...