Entscheidungsgründe: I. Antrag, bisheriger Verfahrensgang und Vorverfahren 1. Aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses stellt der Oberste Gerichtshof gemäß Art89 Abs2 iVm Art140 Abs1 Z1 lita B-VG den Antrag, die Wortfolge "und §60 Abs2" (gemeint offensichtlich "und 60 Abs2") in §59 Abs3 des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz – AußStrG), BGBl I 111/2003, in eventu diese Wortfolge sowie §60 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art7 Abs1 / GesetzAußStrG §59 Abs3JN §60 Abs2
Leitsatz: Aufhebung des Verweises auf eine Bewertungsregel der JN für Liegenschaften betr. die Maßgeblichkeit des dreifachen Einheitswertes für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz
Rechtssatz: Aufhebung der Wortfol... mehr lesen...