Entscheidungen zu § 116 Abs. 1 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 1988/6/28 1Ob21/88, 9ObA129/92

Norm: AußStrG §116 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Die Belehrung muß für den Rechtskundigen faßbar sein. Entscheidungstexte 1 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 1 Ob 21/88 JBl 1989,42 9 ObA 129/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 129/92 Beisatz: Organhaftungsprozeß zu 1 Ob 21/88. (T1) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1988

RS OGH 1988/6/28 1Ob21/88, 9ObA129/92, 5Ob40/15s

Norm: ABGB §1299 DAHG §1 Cd1aAußStrG §116 Abs1
Rechtssatz: Überschreitet die Schuldenhaftung eines Erblassers möglicherweise den Wert der Verlassenschaft in Millionenhöhe, reicht eine Belehrung der Erben durch den Gerichtskommissär, daß sie bei Abgabe einer unbedingten Erbserklärung auch persönlich "dran" seien, nicht, da diese Belehrung auch für die bedingte Erbserklärung gilt und nicht deutlich zum Ausdruck bringt, daß der Erbe bei Abgabe ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1988

TE OGH 1984/11/14 1Ob33/84

Mit Vertrag vom 27. 8. 1981 kaufte der Kläger das Unternehmen seines Vaters Friedrich W, das die Erzeugung von Papiersäcken und den Großhandel mit Papier- und Plastikwaren zum Gegenstand hat, durch Übernahme des negativen Kapitalkontos von 3 067 892.71 S. Im Verlassenschaftsverfahren nach seinem am 2. 10. 1981 verstorbenen Vater (10 A 724/81 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien) gab der Kläger vor dem Gerichtskommissär Dr. Willibald B auf Grund des (nicht datierten) Testamentes die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1984

RS OGH 1982/11/3 1Ob739/82, 6Ob196/06a, 6Ob212/07f, 6Ob3/09y

Norm: ABGB §551ABGB §760ABGB §805AußStrG §116 Abs1AußStrG §122AußStrG §130
Rechtssatz: Wegen der gegenüber einem Erbverzichtsvertrag häufig verschiedenen
Gründe: kann die Vorschrift des § 551 letzter Satz ABGB jedenfalls dann, wenn Nachkommen nicht ausdrücklich in die Erbsentschlagungserklärung miteinbezogen wurden, nicht analog auf den Fall der - einseitigen - Erbentschlagung angewendet werden. Die Erbserklärung des Nachkommens des Ausschlagend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1982

TE OGH 1981/6/23 5Ob628/81

Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war die Liegenschaft EZ 379 KG M mit dem Haus H-Weg 3. Am 15. November 1976 gab die beklagte Rechtsanwältin als bevollmächtigte Vertreterin der Klägerin in den Verlassenschaftsabhandlungen nac... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.06.1981

RS OGH 1981/6/23 5Ob628/81, 3Ob568/81, 2Ob526/91 (2Ob1513/91), 5Ob533/93, 4Ob52/97v, 7Ob243/99g, 4Ob

Norm: ABGB §805ABGB §806AußStrG §4AußStrG §116 Abs1AußStrG §122AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §157AußStrG 2005 §159 Abs3
Rechtssatz: Die im Verlassenschaftsverfahren vor dem Abhandlungsgericht oder vor dem Gerichtskommissär mündlich abgegebene Erbsentschlagungserklärung wird - ebenso wie die Erbserklärung - erst mit der eigenhändigen Unterfertigung des hierüber aufgenommenen Protokolls durch den Erben oder dessen ausgewiesenen Vertreter rech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1981

RS OGH 1981/6/23 5Ob628/81, 3Ob568/81, 6Ob193/98w, 6Ob189/98g, 3Ob229/02a, 1Ob25/06t, 2Ob215/19k, 2O

Norm: ABGB §805AußStrG §116 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erbsentschlagung handelt es sich um eine im Verlassenschaftsverfahren dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene einseitige Parteienerklärung mit materiell-rechtlichen Wirkungen. Entscheidungstexte 5 Ob 628/81 Entscheidungstext OGH 23.06.1981 5 Ob 628/81 Veröff: SZ 54/98 = EvBl 1982/229 S 658 = NZ 1982,155 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1981

Entscheidungen 1-7 von 7