RS OGH 2022/2/22 5Ob628/81, 3Ob568/81, 6Ob193/98w, 6Ob189/98g, 3Ob229/02a, 1Ob25/06t, 2Ob215/19k, 2O

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Veröffentlicht am 23.06.1981
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Rechtssatz

Bei der Erbsentschlagung handelt es sich um eine im Verlassenschaftsverfahren dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene einseitige Parteienerklärung mit materiell-rechtlichen Wirkungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0007910

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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