Der Einschreiter beabsichtigt, auf Grund der – vom Einschreiter behaupteten – Säumnis des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien in einer Pflegschaftssache (Z"2 P 88/07t") beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung des (gesamten) Außerstreitgesetzes zu stellen und beantragt hiefür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Eine Rechtsverfolgung durch Stellung eines Antrages auf Gesetzesprüfung an den Verfassungsgerichtshof erscheint als offenbar aussichtslos, weil eine von einem ordentliche... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitAußStrG B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...