Begründung: , ,
Begründung: 1. Feststellungen und Verfahrensgang: Nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet stellten die beiden volljährigen Antragsteller (in der Folge: ASt), beide Staatsangehörige der Russischen Föderation, am 20.02.2023 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. Die erkennungsdienstliche Behandlung der beiden ASt ergab dabei einen EURODAC-Treffer der Kategorie 1 in Kroatien (Asylantragstellung am 05.11.2022). Bereits am 21.02.2023 r... mehr lesen...
Begründung: , ,
Begründung: 1. Feststellungen und Verfahrensgang: Nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet stellten die beiden volljährigen Antragsteller (in der Folge: ASt), beide Staatsangehörige der Russischen Föderation, am 20.02.2023 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. Die erkennungsdienstliche Behandlung der beiden ASt ergab dabei einen EURODAC-Treffer der Kategorie 1 in Kroatien (Asylantragstellung am 05.11.2022). Bereits am 21.02.2023 r... mehr lesen...