Entscheidungsgründe: Mit der UrhG-Nov 1996 (BGBl 151/1996) wurde folgende, am 1. April 1996 in Kraft getretene Bestimmung (§ 16b UrhG) eingeführt: Mit der UrhG-Nov 1996 Bundesgesetzblatt 151 aus 1996,) wurde folgende, am 1. April 1996 in Kraft getretene Bestimmung (Paragraph 16 b, UrhG) eingeführt: "Ausstellen (1) § 16 Abs 2 und 3 gilt für das öffentliche Ausstellen von Werkstücken mit der Maßgabe, dass der Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat, wenn Werkstücke d... mehr lesen...
Norm: StGG Art6 Abs1 TabMG 1996 §36 Abs12 TabMG 1996 §36 Abs13 StGG Art. 6 heute StGG Art. 6 gültig ab 23.12.1867 TabMG 1996 § 36 heute TabMG 1996 § 36 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß § 46 TabMG die beklagte Partei getreten ist) die Klägerin gemäß § 34 TabMG für unbestimmte Zeit zur Tabaktrafikantin mit dem Standort, K*****. Dem Bestellungsvertrag wurden ua die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten" zugrunde gelegt. Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß Paragraph 46, TabMG die beklagte Partei getreten ist... mehr lesen...
Norm: AVBT Pkt3 Z2AVBT Pkt23 Abs2 litc TabMG 1996 §36 Abs13 TabMG 1996 § 36 heute TabMG 1996 § 36 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 TabMG 1996 § 36 gültig von 22.07.2023 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt als Pächterin eine Tankstelle. Sie besitzt für ihren Betriebsstandort Gewerbeberechtigungen für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z 11 GewO 1994 und für den Betrieb eines Buffets mit dem Berechtigungsumfang gemäß § 143 Z 3 und 7 GewO 1994. Die Beklagte betreibt an diesem Standort auf einer Verkaufsfläche von ca 200 m2 einen sogenannten "Mini Markt", in dem sie ua Vollmilch, Butter, Eier, verschiedene verpackte Käse- und Wurstsorten, Teigwaren, F... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 144 Abs 3 GewO (1994) muß bei der Ausübung der Rechte gemäß Abs 1 und 2 der Charakter des Betriebes als Gastgewerbebetrieb gewahrt bleiben und es dürfen keine zusätzlichen Hilfskräfte und keine zusätzlichen Räumlichkeiten verwendet werden. Nach den Feststellungen vermittelt der Kassenbereich der Tankstelle den Charakter eines Supermarkts und nicht den eines Gastgewerbebetriebes oder einer Tankstelle. Die Beu... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin erzeugt und vertreibt in ganz Österreich "H*****-Plastikinfusionsflaschen". Diese Arzneispezialität ist unter Z.Nr. 1-18012 in Österreich zugelassen. Es handelt sich dabei um eine Amantadinsulfat-Infusionslösung, die in 500 ml-Flaschen abgefüllt ist, 0,2 g Amantadinsulfat enthält und intravenös angewendet wird. Die Zweitklägerin vertreibt die in Österreich unter Z.Nr. 15.234 zugelassene "P*****-Plastikinfusionsflasche";auch dabei handelt es sich u... mehr lesen...
Norm: StGG Art6 TabMG 1996 §36 Abs13UrhG §42 Abs5 StGG Art. 6 heute StGG Art. 6 gültig ab 23.12.1867 TabMG 1996 § 36 heute TabMG 1996 § 36 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die Beklagte mit Teilurteil schuldig, an die Klägerin als Vergütung gemäß § 42 Abs 5 UrhG für getätigte Importe von Bild- und Schallträgern S 149.007,63 sA zu zahlen und der Klägerin über alle diese Importe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu legen. Das Erstgericht erkannte die Beklagte mit Teilurteil schuldig, an die Klägerin als Vergütung gemäß Paragraph 42, Absatz 5, UrhG für getätigte Importe von Bild- und S... mehr lesen...