Norm
StGG Art6 Abs1Rechtssatz
Das durch § 36 Abs 13 (und auch Abs 12) TabMG 1996 statuierte Verbot einer Rabattgewährung durch einen Einzelverschleißer ist sachlich gerechtfertigt, durch den Gesetzesvorbehalt des Art 6 Abs 1 StGG gedeckt und daher nicht verfassungswidrig.Das durch Paragraph 36, Absatz 13, (und auch Absatz 12,) TabMG 1996 statuierte Verbot einer Rabattgewährung durch einen Einzelverschleißer ist sachlich gerechtfertigt, durch den Gesetzesvorbehalt des Artikel 6, Absatz eins, StGG gedeckt und daher nicht verfassungswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114782Dokumentnummer
JJR_20010123_OGH0002_0070OB00312_00H0000_001