Norm: TabMG 1996 §35 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 35 Abs 4 TabMG 1996 hat in den Fällen des Abs 2 Z 2 bis 4 unter anderem bei „Verstößen von geringerem Umfang" eine schriftliche Verwarnung unter Androhung der Kündigung vorauszugehen. Dies bedeutet, dass in den genannten Fällen weder eine Kündigung ausgesprochen noch im Sinne des § 35 Abs 6 TabMG 1996 - als gelinderes Mittel - eine Geldbuße verhängt werden darf, wenn ein Verstoß „von geringerem Umfa... mehr lesen...
Norm: TabMG 1996 §35 Abs4
Rechtssatz: Liegen Verdachtsgründe vor, die für die Monopolverwaltungs GesmbH Anlass für weitere Nachforschungen sind, hat der Kündigung des Bestellungsvertrags zwingend eine schriftliche Verwarnung des Tabaktrafikanten vorauszugehen. Entscheidungstexte 1 Ob 240/00a Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 240/00a ... mehr lesen...