Entscheidungen zu § 32 TabMG 1996

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2022/2/10 W187 2250142-2

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.02.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/10 W187 2219311-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA , vertreten durch die FFFF , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.01.2022

TE Bvwg Beschluss 2020/6/12 W120 2229586-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12. bzw. 13.03.2020 stellte der Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte im Wesentlichen vor: 1.1. Die Antragsgegnerin habe in der Kundmachung vom 12.03.2018 gemäß TabMG 1996 ua die Bestellung zum Tabaktrafikanten für die Trafik in XXXX mit der Standortnummer XXXX öffentlich ausgeschrieben. Der Antragsteller habe am vorangegangenen Vergabeverfahren, das laut Auskunft des Bundesministers für Finanzen vom 07.11... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.06.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/10/29 W120 2224405-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 15.10.2019 übermittelt XXXX , vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH (Antragsteller) einen Nachprüfungsantrag "gemäß § 78 Abs. 2 Z 2 BVergGKonz und begehrt die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung." Ausdrücklich wurden folgende Anträge gestellt: "9. Anträge Aus allen diesen Gründen stellt der Antragsteller an das Bundesverwaltungsgericht innerhalb offener Frist den Antrag 1. ein Nachprüfungsverfahren ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 29.10.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/8/7 W187 2219311-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.08.2019

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