Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) betreibt ein Einzelhandelsgeschäft für Bücher, Zeitungen und Geschenkartikel. Seit über fünf Jahren verkauft er im Rahmen seines Geschäftsbetriebs auch elektronische Zigaretten sowie E-Liquids für elektronische Zigaretten. Nachdem mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, der Anwendungsbereich des TabMG 1996 unter anderem auf E-Liquids ausgewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt seit XXXX ein Handelsgewerbe durch Automaten mit derzeit XXXX Automatenstandorten in den Bundesländern XXXX gemäß § 52 GewO 1994. Darunter befindet sich der Automat am Standort XXXX . In ihren Automaten verkaufte die Beschwerdeführerin auch Hanfblüten. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.11.2024, Ro 2024/16/0006, entschieden hat, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) betreibt am Standort XXXX ein Handelsgewerbe durch Automaten. In einem der Automaten verkauft der Beschwerdeführer auch E-Liquids. Nachdem mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, der Anwendungsbereich des TabMG 1996 unter anderem auf Liquids für elektronische Zigaretten (E-Liquids) ausgeweitet wurde, beantragte er gemäß § 30 iVm § 48 TabMG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt seit XXXX ein Handelsgewerbe durch Automaten mit derzeit XXXX Automatenstandorten in den Bundesländern XXXX gemäß § 52 GewO 1994. Darunter befindet sich der Automat am Standort XXXX . In ihren Automaten verkauft die Beschwerdeführerin auch Liquids für elektronische Zigaretten (E-Liquids). Nachdem mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025, BGBl. I ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. März 2020 beantragte AAAA , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz 2018, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 83 BVergGKonz 2018, die Gewährung von Akteneinsicht in den gesamten Vergabeakt der Auftraggeberin gemäß § 81 BVergGKonz 2018, die Feststellung gemäß § 97 Abs 1 Z 2 BVergGKonz 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA , vertreten durch die FFFF , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12. bzw. 13.03.2020 stellte der Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte im Wesentlichen vor: 1.1. Die Antragsgegnerin habe in der Kundmachung vom 12.03.2018 gemäß TabMG 1996 ua die Bestellung zum Tabaktrafikanten für die Trafik in XXXX mit der Standortnummer XXXX öffentlich ausgeschrieben. Der Antragsteller habe am vorangegangenen Vergabeverfahren, das laut Auskunft des Bundesministers für Finanzen vom 07.11... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.12.2018 beantragte die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") die Zulassung eines XXXX (in Folge: " XXXX "). Dabei handle es sich um ein patentiertes neuartiges Tabakerzeugnis mit einem auf spezielle Weise verarbeiteten Tabak. Es sei Teil eines " XXXX " zum Erhitzen von Tabak, dem so genannten " XXXX " (" XXXX ", in Folge: " XXXX "). Das XXXX bestehe aus dem XXXX und einem elektrischen Tabakerhitzungsgerät, dem so genannten "XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 15.10.2019 übermittelt XXXX , vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH (Antragsteller) einen Nachprüfungsantrag "gemäß § 78 Abs. 2 Z 2 BVergGKonz und begehrt die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung." Ausdrücklich wurden folgende Anträge gestellt: "9. Anträge Aus allen diesen Gründen stellt der Antragsteller an das Bundesverwaltungsgericht innerhalb offener Frist den Antrag 1. ein Nachprüfungsverfahren ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie d... mehr lesen...