Norm: EVÜ allgIPRG §53 Abs2
Rechtssatz: Das EVÜ ist gemäß § 53 Abs 2 IPRG unmittelbar auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 30.November 1998 geschlossen wurden, auch wenn dies zur Anwendung des Rechts eines Nicht-Mitgliedsstaats führt. Entscheidungstexte 3 Ob 230/05b Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 230/05b Veröff: SZ 2006/41 ... mehr lesen...
Begründung: Am 19. Dezember 1985 ereignete sich um etwa 22,45 Uhr auf der Autobahn von München nach Salzburg im Bereich der Gefällstrecke Irschenberg auf Höhe des Autobahnkilometers 45,82 im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Verkehrsunfall, an dem der Zweitkläger Dr. Helmut H*** als Lenker des der Erstklägerin Dr. Adelheid H*** gehörigen und von ihr gehaltenen PKWs VW Polo, Kz.Nr. S 124.031, sowie der Erstbeklagte Franz K*** als Lenker des von der Zweitbeklagten Walt... mehr lesen...