RS OGH 2006/3/29 3Ob230/05b

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Norm

EVÜ allg
IPRG §53 Abs2

Rechtssatz

Das EVÜ ist gemäß § 53 Abs 2 IPRG unmittelbar auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 30.November 1998 geschlossen wurden, auch wenn dies zur Anwendung des Rechts eines Nicht-Mitgliedsstaats führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121015

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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