Norm: IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Die Schutzwirkung bei Verletzung vertraglicher Schutzpflichten zugunsten Dritter beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung; bei Verletzung solcher Verträge ist daher deliktisch anzuknüpfen. Entscheidungstexte 4 Ob 230/06m Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 230/06m 10 Ob 66/07i Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIIPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Auf den Handlungsort kommt es auch bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Der Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender und/oder rufschädigender Äußerungen ist ein außervertraglicher Anspruch, der dazu dient, eine künftige Ehrverletzung oder Rufschädigung zu verhindern. Der Anspruch ist nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das den Schaden verursachende Verhalten g... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Außervertragliche Schadenersatzansprüche im Sinn des § 48 Abs 1 IPRG sind alle Schadenersatzansprüche aus gesetzlicher Schadenshaftung. § 48 Abs 1 IPRG umfasst alle Haftungsarten, gleichgültig, ob es sich um Verschuldens-, Gefährdungs-, Risiko- (oder Erfolgs-)Haftung handelt. Die Grundsatzanknüpfung des § 48 Abs 1 Satz 1 IPRG [idF vor BGBl I 2009/109] verweist auf den Ort, an dem das den Schaden verur... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1Rom II?VO Art4 Abs3
Rechtssatz: Die Anwendung des Ausweichklauseltatbestandes des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn sowohl Personalstatut (§ 9) als auch gewöhnlicher Aufenthalt beider Parteien im selben Drittstaat zusammenfallen. Entscheidungstexte 2 Ob 42/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 42/95 Veröff: SZ 68/141 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Mit der "schmiegsam" gehaltenen Formel des § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG soll unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles dem Grundsatz der stärksten Beziehung (§ 1 IPRG) Rechnung getragen werden, um die gewünschte sinnvolle Auflockerung des Deliktsstatutes zu ermöglichen. Entscheidungstexte 2 Ob 42/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: IPRG §48 Abs1Rom II-VO Art4 Abs3
Rechtssatz: Wenn der Schädiger typischerweise mit der Schädigung jenseits der Grenzen des Handlungsstaates rechnen musste, besteht eine stärkere Beziehung zum Recht des Erfolgsortes, nach dem auch die Frage des Mitverschuldens zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 533/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 2 Ob 533/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist staatlich geprüfter Berg- und Schiführer. Er führte vom 19. bis 23.3.1988 eine Personengruppe von 16 Schweizern gegen Entgelt auf Schitouren in den Stubaier Alpen. Am 23.3.1988 unternahm er mit dieser Gruppe eine Tour von der Franz-Senn-Hütte aus über den Bergglasferner zum "Wilden Hinterbergl". Bei der Abfahrt, für die der Beklagte eine andere Route als die Aufstiegsroute wählte, nämlich jene über den Turmferner, löste sich eine Schneebre... mehr lesen...
Norm: IPRG §45IPRG §48 Abs1
Rechtssatz: Die Frage der Haftung eines Bergführers gegenüber den durch einen Unfall in Österreich geschädigten Schweizern ist nach österreichischem Recht zu beurteilen (§ 36 IPRG in Konkurrenz mit § 48 IPRG). Der gesetzliche Forderungsübergang von den Berechtigten auf den Versicherer ist hingegen dem Schweizerischen Versicherungsvertragsrecht als Sachrecht jener Rechtsordnung zu unterstellen, die die Leistungspflich... mehr lesen...