Norm: IPRG §28 Abs2 IPRG § 28 gültig von 01.01.1979 bis 16.08.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz: In einem in Österreich nach einem Erblaser mit deutscher Staatsangehörigkeit geführten Verlassenschaftsverfahren muss der Erbe eine Erbantrittserklärung abgeben und erwirbt die Erbschaft erst durch die Einantwortung. Ent... mehr lesen...
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Rechtssatz: Der Begriff "Erbschaftserwerb" ist weit auszulegen. Darunter ist jedoch nur der sachenrechtliche Erwerbsakt durch die Einantwortung samt deren Voraussetzungen - wie etwa dem Erfordernis von Erbserklärungen und dem der Verteilung der Parteir... mehr lesen...
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Rechtssatz:
Zum Erbschaftserwerb gehören nicht bloß die Einantwortung (§§ 810 ff ABGB), sondern auch der Erwerb durch Vermächtnisnehmer (§§ 684 ff ABGB). Zum Erbschaftserwerb gehören nicht bloß die Einantwortung (Paragraphen 810, ff ABGB), sondern a... mehr lesen...
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Rechtssatz: § 28 Abs 2 IPRG, wonach dann, wenn eine Verlassenschaftsabhandlung in Österreich durchgeführt wird, der Erbschaftserwerb und die Haftung für Nachlassschulden nach österreichischem Recht zu beurteilen sind, greift nur zusätzlich in jenen F... mehr lesen...
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Rechtssatz:
In den Bereich der Nachlaßschuldenhaftung fällt auch die Nachlaßseparation.
Entscheidungstexte 1 Ob 591/86 Entscheidungstext OGH 01.10.1986 1 Ob 591/86 Veröff: IPRa... mehr lesen...