RS OGH 2016/6/28 10Ob19/14p, 2Ob105/15b

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Veröffentlicht am 28.06.2016
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Norm

IPRG §28 Abs2
  1. IPRG § 28 gültig von 01.01.1979 bis 16.08.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015

Rechtssatz

In einem in Österreich nach einem Erblaser mit deutscher Staatsangehörigkeit geführten Verlassenschaftsverfahren muss der Erbe eine Erbantrittserklärung abgeben und erwirbt die Erbschaft erst durch die Einantwortung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130004

Im RIS seit

05.05.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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