Norm
IPRG §28 Abs2Rechtssatz
In einem in Österreich nach einem Erblaser mit deutscher Staatsangehörigkeit geführten Verlassenschaftsverfahren muss der Erbe eine Erbantrittserklärung abgeben und erwirbt die Erbschaft erst durch die Einantwortung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130004Im RIS seit
05.05.2015Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017