Norm: IPRG §20 Abs2 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz: Diese Ausnahmebestimmung kommt nur dann zum Tragen, wenn nach dem behaupteten Sachverhalt eine Scheidung nach dem sonst anzuwendenden Recht grundsätzlich ausgeschlossen ist, nicht aber schon dann, wenn das öst... mehr lesen...
Norm: IPRG §20 Abs2 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz: § 20 Abs 2 IPRG will nur eine Erleichterung der Scheidung der Ehe an sich, nicht aber die Erleichterung der Scheidung nach einem bestimmten Ehescheidungsgrund bewirken. Paragraph 20, Absatz 2, IPRG will nur ... mehr lesen...
Norm: IPRG §20 Abs2 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz: Immer wenn die geltend gemachten Scheidungsgründe nach dem durch das Ehewirkungsstatut berufenen Recht die Scheidung ausschließen, soll das Ersatzstatut des § 20 Abs 2 erster Fall IPRG eintreten. Auf diese We... mehr lesen...
Norm: IPRG §18 Abs1 IPRG §20 Abs2 IPRG § 18 heute IPRG § 18 gültig ab 01.01.1979 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8 Abs3 IPRG §20 Abs2 IPRG § 20 heute IPRG § 20 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz:
Sowohl nach der alten wie auch nach der neuen Rechtslage können auch Scheidungsgründe berücksichtigt werden, die das fremde Recht nicht kennt. (Klägerin ist ((auch)) österreichischer Staatsb... mehr lesen...