Norm: IPRG §18 Abs1 Z2IPRG §20 Abs1IPRG §27d Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Streitteile zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in Österreich richtet sich das materielle Scheidungsrecht nach österreichischem Recht, unabhängig davon, ob die ROM III-VO (auch) auf gleichgeschlechtliche Ehen anzuwenden ist, kämen doch entweder § 20 Abs 1 iVm § 18 Abs 1 Z 2 bzw § 27d Abs 1 Z 1 IPRG oder Art 8 lit a ROM III-VO zur Anwendun... mehr lesen...
Norm: ASVG §258IPRG §1 Abs1IPRG §20 Abs1
Rechtssatz: Entscheidend kann bei § 258 ASVG nur sein, ob die Ehescheidung für den österreichischen Rechtsbereich wirksam ist. § 20 Abs 1 IPRG ist für den Anspruch auf eine Pension nicht maßgebend, weil er nicht zu den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen gehört. Entscheidungstexte 10 ObS 177/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 10 ObS 177... mehr lesen...
Norm: IPRG §18 Abs1IPRG §18 Abs2IPRG §20 Abs1
Rechtssatz: Der Mangel der Prüfung der Staatsangehörigkeit des beklagten Ehemannes ist kein wesentlicher, weil im Falle seiner österreichischen Staatsbürgerschaft diese gemäß §§ 18 Abs 1 Z 1, 20 Abs 1 IPRG genauso zur Verweisung auf österreichisches Scheidungsrecht geführt hätte wie bei einer anderen Staatsangehörigkeit nach § 20 Abs 2 IPRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IPRG §20 Abs1
Rechtssatz: § 20 Abs 1 IPRG erklärt für die Scheidung der Ehe, sofern nicht einer der Ausnahmefälle des Abs 2 derselben Vorschrift vorliegt, das für die persönlichen Ehewirkungen im Zeitpunkt der Ehescheidung maßgebliche Recht für anwendbar. Durch diese akzessorische Anknüpfung wird auf jenes Recht verwiesen, das einen anderen Teilbereich der Rechtsbeziehungen zwischen den Ehegatten beherrscht. Auf diese Weise will das Gese... mehr lesen...