Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BZG

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Wien 1998/12/03 04/G/21/699/98

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-AG zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft am 26.07.1998 und somit an einem Sonntag in Wien, P, Bahnhofshalle im Bereich der B-filiale, in welcher das Verkaufslokal der A-AG integriert ist, das Handwerk gemäß § 94 lit e Ziffer 31 GewO 1994 (Fleischergewerbe) ausgeübt wurde, indem im Verkaufslokal Frischfleisch wie vorverpackte Schn... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.12.1998

RS UVS Wien 1998/12/03 04/G/21/699/98

Rechtssatz: Bei vorverpacktem Frischfleisch wie Schnitzel, Kotelettes, Faschiertem und rohen Innereien handelt es sich keineswegs um "Reiseproviant", da diese Lebensmittel keineswegs üblicherweise während der Reise ohne nähere Zubereitung gegessen werden. Da somit als Reiseproviant nur solche Lebens- und Genussmittel angesehen werden können, die von einem Reisenden vernünftigerweise während einer Reise zum Essen und Trinken benötigt werden, fällt das Feilhalten zum Verkauf an Kunden von vo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.12.1998

RS UVS Oberösterreich 1995/08/23 VwSen-221215/7/Gu/Atz

Rechtssatz: Als Zwecke der Sonn- und Feiertagsruhe kommen das Erholungsbedürfnis der Arbeitnehmer sowie der Umstand in Betracht, Personen die Gelegenheit zur Wahrnehmung der religiösen Pflichten und Gebräuche zu bieten, wobei gleichzeitig unter Bedachtnahme auf besondere Konsumbedürfnisse ansonsten der Wettbewerb der Betriebe stillgelegt wird. Nicht zu vernachlässigen ist, daß die Festsetzung des 8. Dezember als Feiertag an eine völkerrechtliche Verbindlichkeit anknüpft, nämlich an das Kon... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.08.1995

RS UVS Kärnten 1992/02/27 KUVS-151/5/91

Rechtssatz: Der über ein Jahr unerledigte Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung für den Verkauf außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen verbunden mit dem Glauben, daß dieses Ansuchen einer alsbaldigen positiven Erledigung zugeführt wird, exkulpiert nicht von der vor der Sondergenehmigung verwirklichten Verwaltungsübertretung nach dem BZG, wenn die Beschuldigte gegen das Verbot, Betriebsstätten an Sonn- und Feiertagen für den Kundenverkehr offen zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.02.1992

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten