Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 11.05.2016 sprach die SVA aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund seiner Mitgliedschaft zur Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer jedenfalls im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem FSVG unterlag. Begründend führte die SVA aus, mit Schreiben ... mehr lesen...