Norm: ABGB §1295 Ia8 BAO §6 Abs2 BAO §93 Abs2UStG §1UStG §2 WEG 1975 §13c WEG 2002 §18 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BAO § 6 heute BAO § 6 gültig ab 19.04.1980 ... mehr lesen...
Norm: RAO §6 Abs2 RAO Art. 17 § 6 heute RAO Art. 17 § 6 gültig ab 03.09.2013
Rechtssatz:
Nach § 6 Abs 2 RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt. Nach Paragraph 6, Absatz 2, RAO kann nur eine s... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §6 Abs2
Rechtssatz:
Nr 43/50 vom 28.11.1950 Ein unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Gerichtsdienst ist nicht nur im Falle eines im Zuge eines Disziplinarverfahrens erfolgten Ausscheidens anzunehmen. Eine zwangsweise Pensionierung im Sinne des NSG zB ist ebenfalls als unfreiwilliges Ausscheiden anzusehen. Mit der Suspendierung vom Dienst oder Dienstunfähigkeit wegen Krankheit beginnt die fünfjährige Karenzfrist noch nic... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §6 Abs2
Rechtssatz:
Ein unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Gerichtsdienst ist nicht nur im Falle eines im Zuge eines Disziplinarverfahrens erfolgten Ausscheidens anzunehmen. Eine zwangsweise Pensionierung im Sinne des NSG zB ist ebenfalls als unfreiwilliges Ausscheiden anzusehen. Mit der Suspendierung vom Dienst oder Dienstunfähigkeit wegen Krankheit beginnt die fünfjährige Karenzfrist noch nicht zu laufen; sie beginnt ... mehr lesen...