Rechtssatz
Nach § 6 Abs 2 RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt.Nach Paragraph 6, Absatz 2, RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0071720Dokumentnummer
JJR_19571031_OGH0002_000BKV00005_5700000_001