RS OGH 1957/10/31 Bkv5/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.1957
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach § 6 Abs 2 RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt.Nach Paragraph 6, Absatz 2, RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt.

Entscheidungstexte

  • Bkv 5/57
    Entscheidungstext OGH 31.10.1957 Bkv 5/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0071720

Dokumentnummer

JJR_19571031_OGH0002_000BKV00005_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten