Norm: AO idF BGBl I 114/1997 §58 AO §64 Abs1 AO §64 Abs6 AO § 64 gültig von 01.03.2006 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 64 gültig von 01.10.1997 bis 28.02.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 64 gültig von 01.01.1983 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Norm: ArbUrlG §7oö LAO §58oö LAO §65
Rechtssatz:
Die bloße Tatsache des Nichtverbrauches des Urlaubes für das jeweils letzte Dienstjahr genügt, um den Anspruch auf Abfindung des Urlaubes in Geld zu begründen. Daß der Urlaub schon vorher rechtzeitig in natura verlangt werden müßte, ist in Anbetracht der dem § 7 ArbUrlG bezüglich der Abfindung analogen Bestimmungen des § 68 Abs 4 LAO nicht erforderlich. Die bloße Tatsache des Nichtverb... mehr lesen...
Norm: AO §58 AO § 58 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Zeigt sich, daß die Dreiviertelsummenmehrheit in der Ausgleichstagsatzung nur durch die Zustimmung von Gläubigern erreicht wurde, denen unzulässige Vorteile eingeräumt worden waren, so steht der Unwirksamerklärung des Ausgleiches nicht entgegen,... mehr lesen...