Entscheidungen zu § 57 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2000/9/11 6Bkd2/00

Norm: RAO §57 Abs1
Rechtssatz: Die Respektierung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" durch einen Rechtsanwaltsanwärter stellt eine kardinale Berufspflicht des Disziplinarbeschuldigten als Rechtsanwaltsanwärter dar, sodass das Ausschreiben der falschen Berufsbezeichnung in Blockbuchstaben unter Hinzutreten des Ankreuzens der Rubrik für "selbständig" auf einem Formular für das Verkehrsamt eine Berufspflichtenverletzung darstellt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.2000

RS OGH 1954/5/25 4Ob246/53, 4Ob25/56, 4Ob194/53

Norm: oö LAO §57 Abs1oö LAO §63 Abs3
Rechtssatz: Der Dienstnehmer, der an den ihm nach § 57 Abs 1 zustehenden zwei freien Werktagen im Monat gearbeitet hat, kann seine Entlohnung nach § 63 Abs 3 verlangen. Es handelt sich dabei um einen unverzichtbaren gesetzlichen Anspruch, der nicht davon abhängt, ob der Dienstnehmer - etwa in Unkenntnis der ihm zustehenden Rechte - die freien Tage verlangt hat oder nicht. Maßgebend ist nur, ob an diesen Tage... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1954

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