Entscheidungsgründe: I. Zur Rechtslage: 1. Mit ArtI des Gesetzes LGBl. 9/2000 hat der Wiener Landesgesetzgeber (u.a.) jene Bestimmung (§185) der Wiener Landesabgabenordnung, LGBl. 21/1962 (im folgenden: WAO), novelliert, die die Rückzahlung von Guthaben der Abgabepflichtigen zum Gegenstand hat; §185 Abs3 leg.cit. wurde durch die Novelle LGBl. 7/2001 nochmals geändert. Die Vorschrift hat nunmehr folgenden Wortlaut: "(1) Der Abgabepflichtige kann die Rückzahlung v... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktWAO §5, §6WAO §51WAO §185 Abs3, Abs4 idF LGBl 7/2001Wr AnkündigungsabgabeV §6 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der Rückerstattung von
seitens eines Rundfunkunternehmens erstatteter Ankündigungsabgaben
durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung der Rückzahlungssperre in
der Wiener Abgabenordnung; Entlastung der durch die Einziehung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte mit verschiedenen Kanzleisitzen in Graz. Sie meldeten am 29. August 1994 beim Ausschuß der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Dr. S und Dr. SZ Rechtsanwaltsgesellschaft n.b.R." in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften an. Unter Punkt 4 der Anmeldung heißt es: "Kanzleisitz der Gesellschaft: 8462 Gamlitz". 1.2.1. Dieser Antrag wurde mit B... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO §1aRAO §5RAO §21c Z7, Z8RL-BA 1977 §24
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abweisung eines Antrags auf Eintragung einer
Rechtsanwaltsgesellschaft mangels Vorliegen eines Kanzleisitzes
wenigstens eines Gesellschafters am Sitz der Gesellschaft
Rechtssatz: Wenn kein Rechtsanwaltsgesellschafter bei einer vorgese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Im Verfahren zu Z14 Cg 101/89 (früher 14 Cs 486/84) beim Landesgericht Salzburg vertrat er als Klagevertreter E S. Am 14. November 1990 kündigte er die erteilte Vollmacht, wobei er unter einem eine aufgegliederte Kostennote vorlegte. Diese wies u. a. einen Betrag von S 150.290,45 auf, wozu er "50 % gemäß §4 AHR" verrechnete. Am 23. Jänner 1991 wurde - nachdem sich die Betroffene an die Salzburger Rechtsa... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §1DSt 1990 §16RAO §5RAO §23RAO §33 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
überhöhter Honorarforderungen
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §1, §16 DSt 1990 und §5, §23 und §33 Abs2 RAO. Vertretbare Berücksichtigung der Höhe des zu Unrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Aufgrund einer am 10. November 1980 von einer Privatperson an den Disziplinarrat der Sbg. Rechtsanwaltskammer erstatteten Anzeige, wonach ein vom Bf. in einem Ehescheidungsverfahren vertretener Klient am 16. September 1980 unter Beiziehung eines Schlossers und eines Konzipienten des Bf. in die der Ehefrau vorläufig zugewiesene Wohnung eingedrungen sei und weiters seine 17jährige Tochter aufgefordert habe, das von ihr benützte Zimmer unverzüglich zu rä... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art11DSt 1872 §2RAO §5
Rechtssatz: Disziplinarstatut 1872; RAO; keine Bedenken gegen §5 RAO; Erk. der OBDK, mit dem der Bf. des Disziplinarvergehens der Verletzung der Ehre des Standes schuldig erkannt wurde; keine Willkür Entscheidungstexte B 42/85 Entscheidungstext VfGH Erkenntni... mehr lesen...