Entscheidungen zu § 45 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 1991/9/18 1Ob569/91

Norm: RATG §23RAO §14RAO §45ZPO §31 Abs2ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der für eine Intervention bei (aus der Sicht der Streitpartei) auswärtigen Prozeßhandlungen von der Rechtsanwaltskammer bestellte auswärtige Rechtsanwalt ist nicht als Substitut ihres am Sitz des Prozeßgerichts ansässigen Vertreters anzusehen. Diesem gebührt für die auswärtige Verhandlungsvorrichtung durch den Verfahrenshelfer nur der einfache Einheitssatz. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1991

RS OGH 1990/11/20 15Os115/90 (15Os125/90), 14Os186/96 (14Os187/96), 11Os147/98, 14Os19/02, 11Os107/0

Norm: RAO §45StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §43aStPO §285a Z2
Rechtssatz: Tritt in der Person des im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nach der Urteilszustellung an ihn gemäß § 45 Abs 4 RAO ein Wechsel ein, dann ist diese Zustellung rechtsunwirksam und die Frist zur Ausführung einer bereits angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde beginnt erst mit dem auf die Zustellung des angefochtenen Urteils an den neu bestellte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1990

RS OGH 1987/5/13 1Ob582/87, 4Ob197/12t

Norm: RAO §45ZPO §67
Rechtssatz: Der Bescheid, mit dem der Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer den bestellten Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe enthebt und an seiner Stelle einen anderen bestellt, wird mit der Verständigung des im § 45 Abs 5 RAO genannten Gerichtes wirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 582/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 Ob 582/87 Veröff: RZ 1987/73 S 274... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1987

RS OGH 1987/5/13 1Ob582/87

Norm: RAO §45
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer ist von der Rechtswirksamkeit des Umbestellungsbescheides an nicht mehr zur Vertretung und damit auch nicht mehr zur Erhebung eines Rechtsmittels befugt. Ein vom enthobenen Vertreter dennoch eingebrachtes Rechtsmittel ist unwirksam und zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 582/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1987

RS OGH 1983/6/15 3Ob583/83

Norm: AO §45
Rechtssatz: Ein Gläubiger ist bei außergerichtlichen Ausgleichshandlungen nicht verpflichtet, die Interessen anderer Gläubiger desselben Schuldners zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 583/83 Entscheidungstext OGH 15.06.1983 3 Ob 583/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051867 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1983

RS OGH 1981/10/5 Bkd13/81

Norm: DSt 1872 §2 C3RAO §45
Rechtssatz: Auch der im Rahmen der Verfahrenshilfe gemäß § 45 RAO bestellte Rechtsanwalt ist an die Aufträge der Partei gebunden. Entscheidungstexte Bkd 13/81 Entscheidungstext OGH 05.10.1981 Bkd 13/81 Veröff: AnwBl 1982,624 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0054966 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.10.1981

RS OGH 1979/10/1 Bkd11/78, 4Ob102/22m

Norm: RAO §45StPO §41
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt kann zur Einbringung eines Rechtsmittels nicht verpflichtet werden, wenn er dieses nach Prüfung als aussichtslos oder mutwillig erkennen muß. Entscheidungstexte Bkd 11/78 Entscheidungstext OGH 01.10.1979 Bkd 11/78 4 Ob 102/22m Entscheidungstext OGH 30.06.2022 4 Ob 102/22m Vgl; Beisatz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1979

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