Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

RS OGH 1995/5/24 8Ob12/95, 8Ob11/95, 8Ob2198/96k

Norm: AO §3 Abs1 Z2GewO 1973 §13GewO 1973 §87KO nF §72 Abs2KO nF §72 Abs3KO aF §73 Abs2KO aF §73 Abs3KO §176 FZPO §514 B
Rechtssatz: Beschwer des Schuldners auch bei Nichteröffnung des Konkurses wegen Nichterlag des aufgetragenen Kostenvorschusses. Entscheidungstexte 8 Ob 11/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 Ob 11/95 8 Ob 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1995

RS OGH 1995/5/24 8Ob12/95, 8Ob11/95, 8Ob2198/96k

Norm: AO §3 Abs1 Z2GewO 1973 §13GewO 1973 §87KO nF §72 Abs2KO nF §72 Abs3KO aF §73 Abs2KO aF §73 Abs3KO §176 FZPO §514 B
Rechtssatz: Beschwer des Schuldners auch bei Nichteröffnung des Konkurses wegen Nichterlag des aufgetragenen Kostenvorschusses. Entscheidungstexte 8 Ob 11/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 Ob 11/95 8 Ob 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1995

TE OGH 1973/12/12 5Ob260/73 (5Ob234/73, 5Ob259/73)

Entsprechend den Anträgen der protokollierten Firma Kaufhaus S OHG und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter Karlheiz K und Katharina K vom 4. September 1972 eröffnete das Kreisgericht Leoben mit den Beschlüssen vom selben Tag, Sa. 16, 17, 18/72, das Ausgleichsverfahren über die Vermögen der drei Antragsteller. Das Ausgleichsverfahren wurde in der Folge ohne ausdrücklichen Verbindungsbeschluß im Sinne der §§ 63 AO und 187 ZPO in einem Akt geführt. Mit den Beschlüssen vom 28. Mai... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1973

TE OGH 1973/12/12 5Ob260/73 (5Ob234/73, 5Ob259/73)

Entsprechend den Anträgen der protokollierten Firma Kaufhaus S OHG und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter Karlheiz K und Katharina K vom 4. September 1972 eröffnete das Kreisgericht Leoben mit den Beschlüssen vom selben Tag, Sa. 16, 17, 18/72, das Ausgleichsverfahren über die Vermögen der drei Antragsteller. Das Ausgleichsverfahren wurde in der Folge ohne ausdrücklichen Verbindungsbeschluß im Sinne der §§ 63 AO und 187 ZPO in einem Akt geführt. Mit den Beschlüssen vom 28. Mai... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1973

TE OGH 1972/1/18 5Ob346/71

Der Ausgleichsschuldner stellte ursprünglich nachstehenden Ausgleichsvorschlag: 1. Die bevorrechteten Forderungen werden iS der §§ 23 und 46 AO durch den Ausgleich nicht berührt und nach dem ihnen gesetzlich zustehenden Vorrecht befriedigt; 2. die übrigen Gläubiger erhalten eine Quote von 40%, zahlbar in fünf gleichen Raten, deren erste sechs Monate nach Annahme des Ausgleiches, während die weiteren jeweils am Ende der Folgemonate fällig werden; 3. sämtliche Gläubiger sind verpfli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1972

TE OGH 1972/1/18 5Ob346/71

Der Ausgleichsschuldner stellte ursprünglich nachstehenden Ausgleichsvorschlag: 1. Die bevorrechteten Forderungen werden iS der §§ 23 und 46 AO durch den Ausgleich nicht berührt und nach dem ihnen gesetzlich zustehenden Vorrecht befriedigt; 2. die übrigen Gläubiger erhalten eine Quote von 40%, zahlbar in fünf gleichen Raten, deren erste sechs Monate nach Annahme des Ausgleiches, während die weiteren jeweils am Ende der Folgemonate fällig werden; 3. sämtliche Gläubiger sind verpfli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1972

RS OGH 1972/1/18 5Ob346/71

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus dem Ausgleichsvorschlag muß hervorgehen, daß das im Sinne der zwingenden gesetzlichen Normen gestellte Mindestanbot ernst gemeint ist und seine Erfüllung zur Voraussetzung des Ausgleiches gemacht wird. Es darf auch keine unerlaubte Sonderbegünstigung (§ 47 AO) vorliegen. Entscheidungstexte 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1972

RS OGH 1972/1/18 5Ob346/71

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus dem Ausgleichsvorschlag muß hervorgehen, daß das im Sinne der zwingenden gesetzlichen Normen gestellte Mindestanbot ernst gemeint ist und seine Erfüllung zur Voraussetzung des Ausgleiches gemacht wird. Es darf auch keine unerlaubte Sonderbegünstigung (§ 47 AO) vorliegen. Entscheidungstexte 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1972

RS OGH 1965/1/28 5Ob347/64, 5Ob346/71, 8Ob4/89

Norm: AO §3 Abs1 Z3AO §50 Z1AO §53AO §55c
Rechtssatz: Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die anzubietende Mindestquote müssen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Leistungsfrist immer strikt eingehalten werden (auch bei einem sogenannten Liquidationsausgleich). Entscheidungstexte 5 Ob 347/64 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 347/64 Veröff: EvBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1965

RS OGH 1965/1/28 5Ob347/64, 5Ob346/71, 8Ob4/89

Norm: AO §3 Abs1 Z3AO §50 Z1AO §53AO §55c
Rechtssatz: Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die anzubietende Mindestquote müssen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Leistungsfrist immer strikt eingehalten werden (auch bei einem sogenannten Liquidationsausgleich). Entscheidungstexte 5 Ob 347/64 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 347/64 Veröff: EvBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1965

RS OGH 1954/4/14 1Ob236/54

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine gesetzliche Höchstfrist ist nur insoweit bestimmt, als der Zeitraum festgelegt ist, innerhalb dessen der gesamte Ausgleich erfüllt sein muß. Darüber, wie einzelne Teilleistungen innerhalb dieser für die Erfüllung zulässigen Höchstfrist verteilt werden können, enthält das Gesetz nichts. Es mag also sein, daß die Fristen für die Zahlung der einzelnen Raten mit fixen Kalendertagen oder durch Fristen, die mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1954/4/14 1Ob236/54

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine gesetzliche Höchstfrist ist nur insoweit bestimmt, als der Zeitraum festgelegt ist, innerhalb dessen der gesamte Ausgleich erfüllt sein muß. Darüber, wie einzelne Teilleistungen innerhalb dieser für die Erfüllung zulässigen Höchstfrist verteilt werden können, enthält das Gesetz nichts. Es mag also sein, daß die Fristen für die Zahlung der einzelnen Raten mit fixen Kalendertagen oder durch Fristen, die mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1931/8/6 2Ob799/31, 5Ob346/71

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß eine Quote von mindestens fünfunddreißig Prozent auch tatsächlich zur Auszahlung gelangen wird, ist nicht Voraussetzung des Ausgleiches. Entscheidungstexte 2 Ob 799/31 Entscheidungstext OGH 06.08.1931 2 Ob 799/31 Veröff: SZ 13/168 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.1931

RS OGH 1931/8/6 2Ob799/31, 5Ob346/71

Norm: AO §3 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß eine Quote von mindestens fünfunddreißig Prozent auch tatsächlich zur Auszahlung gelangen wird, ist nicht Voraussetzung des Ausgleiches. Entscheidungstexte 2 Ob 799/31 Entscheidungstext OGH 06.08.1931 2 Ob 799/31 Veröff: SZ 13/168 5 Ob 346/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 5 Ob 346/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.1931

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