RS OGH 1972/1/18 5Ob346/71

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Veröffentlicht am 18.01.1972
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Norm

AO §3 Abs1 Z3

Rechtssatz

Aus dem Ausgleichsvorschlag muß hervorgehen, daß das im Sinne der zwingenden gesetzlichen Normen gestellte Mindestanbot ernst gemeint ist und seine Erfüllung zur Voraussetzung des Ausgleiches gemacht wird. Es darf auch keine unerlaubte Sonderbegünstigung (§ 47 AO) vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0051421

Dokumentnummer

JJR_19720118_OGH0002_0050OB00346_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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