Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) vom 23. April 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, daß er 1.) in der Zeit vom 14. November 1989 bis 21. Februar 1991 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit G R sich betrügerischer Handlungen bedien... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2 RAO §28 Abs2 RAO §30 Abs4 RAO §34 Abs1 lita RAO §5a B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Februar 1985, GZ 5 Nc 32/84, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Beschwerdeführerin mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens rechtskräftig gemäß §72 KO abgewiesen. römisch eins. 1. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Februar 1985, GZ 5 Nc 32/84, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2 RAO §28 Abs2 RAO §30 Abs4 RAO §34 Abs1 lita RAO §5a
Leitsatz: Keine Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung von Berufungen an die OBDK gegen die
amtswegige Löschung aus der Liste der Rechtsanwälte nach
rechtskräftiger Eröffnung des Konkurses; Zulässigkeit einer Berufung
nur in den vom Gesetz ausdrücklich angeführten Fäll... mehr lesen...